Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Es kommt beim Kauf der Karten zu einem Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Veranstalter. Diese Geschäftsbedingungen regeln alle Verkäufe über die Internet-Plattform. Sowohl der Kartenkäufer als auch der Anbieter haben sich an die Geschäftsbedingungen zu halten.
- Alle persönlichen Daten wie etwa Namen, Telefon-, Faxnummern oder E-Mail-Adressen, die beim Kaufvorgang abgefragt werden, sind zum Zwecke der Abwicklung der Buchung oder der Benachrichtigung des Kunden bezüglich der gekauften Eintrittskarten zu verwenden. Unter keinen Umständen dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.
- Veranstaltungen können von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichen Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung ableiten.
- Die Erstattung bereits gekaufter Eintrittskarten ist nur im Falle des Ausfalls der Veranstaltung möglich.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Licht-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen, -auch für den Privatgebrauch-, sind in der Regel nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung seines Eintrittpreises verlangen kann.
- Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt. Bei Verweis aus diesem Grunde ist eine Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
- Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Konzertbesucher gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt.
- Der Versuch, sich mit der Kopie einer Eintrittskarte Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Notausgänge sind unbedingt frei zu halten.
- Auf dem Außengelände sind nach 22:00 Uhr Ruhestörungen zu vermeiden und auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen.
- Gerichtsstand ist Mainz.